es sei gar nicht möglich gewesen, seine Hand mit dem Messer zu erheben und vor sich zu halten, da der Beschuldigte sich zehn Zentimeter vor ihm bedrohlich "aufgeplustert" habe. Der Beschuldigte habe ihn erneut anzugreifen versucht und wäre damit in das Messer gelaufen, wenn er dieses vor sich gehalten hätte, wie der Beschuldigte behaupte.