3.2. In der Beschwerde vom 16. Februar 2023 macht der Beschwerdeführer geltend, dass ihn der Beschuldigte mehrmals geschlagen und angegriffen habe. Der Beschuldigte habe ihm seinen "Stundenzettel" wegnehmen wollen und ihm die Übertragung der Stunden in das Stundenblatt verweigert. Er selbst habe nicht gedroht. Der Beschuldigte sei auch nicht in Angst versetzt worden. Der Tisch sei eineinhalb Meter lang und 90 Zentimeter breit gewesen; es sei gar nicht möglich gewesen, seine Hand mit dem Messer zu erheben und vor sich zu halten, da der Beschuldigte sich zehn Zentimeter vor ihm bedrohlich "aufgeplustert" habe.