dass der Beschwerdeführer ihn mit einem Messer bedroht und mit den Worten "ein Schlag und du bist tot" bedroht und ihn mit "du huere Kinderfigger" beschimpft habe. Die Inhaberin des Restaurants, Frau F., habe angegeben, dass sich die beiden lauthals gestritten hätten, der Beschuldigte den Beschwerdeführer aber nicht habe schlagen oder würgen können, da zwischen den beiden ein Tisch gestanden sei und ihr Ehemann die beiden auseinandergehalten habe. Gesamthaft lägen keine Beweise vor, die die Aussagen des Beschwerdeführers belegen würden. Da der Beweis nicht erbracht werden könne, sei ein Freispruch wahrscheinlicher als ein Schuldspruch, weshalb das Verfahren gestützt auf Art.