3.3. Mit Eingabe vom 21. März 2023 (Postaufgabe am 22. März 2022) reichte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ihre Beschwerdeantwort ein mit den folgenden Anträgen: " 1. Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. 3. Unter Kostenfolgen." 3.4. Mit Eingabe vom 30. März 2023 (Postaufgabe am 3. April 2023) reichte der Beschuldigte seine Beschwerdeantwort ein und beantragte sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: