3. 3.1. Gegen diese ihm am 6. Februar 2023 zugestellte Einstellungsverfügung vom 6. Januar 2023 erhob der Beschwerdeführer am 16. Februar 2023 (Postaufgabe) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde ("Schriftlicher Einspruch") und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Einstellungsverfügung. 3.2. Die von der Verfahrensleitung mit Verfügung vom 23. Februar 2023 einverlangte Sicherheitsleistung von Fr. 800.00 für allfällige Kosten (zugestellt am 6. März 2023) wurde vom Beschwerdeführer am 16. März 2023 an die Obergerichtskasse bezahlt.