2. Am 6. Januar 2023 stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten das gegen den Beschuldigten geführte Strafverfahren wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung, Drohung und Übertretung des AVIG ein. Es wurde festgestellt, dass keine Verfahrenskosten entstanden sind. Zivilklagen wurden keine behandelt, Entschädigung und Genugtuung wurden keine ausgerichtet. Diese Einstellungsverfügung wurde am 9. Januar 2023 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.