Der Beschwerdeführer sei bis anhin weder krankheits- noch behandlungseinsichtig. Das Bezirksgericht Muri habe – im Rahmen des Verfahrens HA.2022.562 – am 8. Dezember 2022 mitgeteilt, dass bei Eingang der Anklage bis und mit März 2023, wohl in der zweiten Hälfte Mai 2023 verhandelt werden könne. Der Antrag auf Sicherheitshaft sei daher einstweilen um drei Monate bis zum 26. April 2023 gutzuheissen.