dass ihr Sicherheitsempfinden durch die vom Beschwerdeführer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geäusserten Drohungen gegen sie und ihre Kinder stark beeinträchtigt ist. Vorab wirkte sie auf die Regionalpolizei Muri nach dem Vorfall vom 27./28. Oktober 2021 (Meldung der Ehefrau, dass der Beschwerdeführer "durch die verschlossene Türe hindurch, Drohungen ausgesprochen habe, in welcher er sie und die Kinder umbringen werde") sehr verängstigt (vgl. Polizei-Rapport Vorläufige Festnahme vom 28. Oktober 2021, HA.2021.512 act. 10).