StPO vom 26. Januar 2023, HA.2023.46 act. 6 ff.). Dabei legt die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten insbesondere nachvollziehbar einen dringenden Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer betreffend die mehrfache (teilweise versuchte) Drohung dar (vgl. Antrag auf Anordnung einer Massnahme gemäss Art. 374 ff. StPO vom 26. Januar 2023, HA.2023.46 act. 8 ff.). Da zur Frage des dringenden Tatverdachtes bzw. zur Schuldfrage alsdann weder ein eigentliches Beweisverfahren durchzuführen noch dem erkennenden Strafrichter vorzugreifen ist