1.3.2. Ausweislich der Akten wurde der Beschwerdeführer am 25. Januar 2023 von der Kantonspolizei Aargau sowohl zur Sache als auch zur Person befragt (Beilagen 1 und 2 zur Beschwerdeantwort). Laut den Angaben der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in ihrer Beschwerdeantwort stehen zurzeit keine weiteren Befragungen an. Das aktuelle Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers kann deshalb nicht darin liegen, mit Beschwerde die Befragung noch zu verhindern. -5-