3. 3.1. Gegen diese ihm am 31. Januar 2023 zugestellte Verfügung erhob A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 9. Februar 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte Folgendes: " 1. Die Anordnung einer Blut- und Urinprobe und ärztlicher Untersuchung unter Zwang durch die Kantonspolizei Aargau und die Anordnung zur Befragung durch die Kantonspolizei Aargau sei aufzuheben. -3-