2.2. In Bestätigung der mündlichen Anordnung vom 25. Januar 2023 wies die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Kantonspolizei Aargau mit schriftlicher Verfügung vom 30. Januar 2023 an, bei A. eine Blut- und Urinprobe und eine ärztliche Untersuchung durch eine medizinische Fachperson durchführen und die Proben durch das Institut für Rechtsmedizin Aarau auswerten zu lassen. Des Weiteren verfügte sie, die Kantonspolizei Aargau habe A. zur Sache und zur Person zu befragen.