3. 3.1. Mit Eingabe vom 3. Februar 2023 erhob der Beschwerdeführer "Einsprache" gegen den "Strafbefehl vom 27. Januar 2023" hinsichtlich des Mobiltelefons iPhone XS Max. Anträge stellte er keine, führte aber insbesondere aus: "Ich hoffe und Wünsche mir eine Schnelle Lösung, damit ich mein Handy wiedererhalte." 3.2. Mit Eingabe vom 23. Februar 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau: " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: