2.2. Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl wurde am 1. Februar 2023 rechtshilfeweise durch die Kantonspolizei Bern vollzogen. Nebst Zufallsfunden (Schlagring, Messer mit Federunterstützung, Munition) wurde von der Kantonspolizei Bern das Mobiltelefon des Beschwerdeführers "iPhone XS Max, schwarz" beschlagnahmt. PIN und Gerätecode händigte der Beschwerdeführer freiwillig aus. -3-