1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete am 27. Januar 2023 eine Strafuntersuchung gegen den Beschwerdeführer wegen (wohl: versuchter) Nötigung, Beschimpfung sowie Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. 2. 2.1. Ebenfalls am 27. Januar 2023 erliess die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl mit dem Ziel, sämtliche Mobiltelefone des Beschwerdeführers zu beschlagnahmen.