Sie habe den Verdacht, dass der Beschwerdeführer, der während vier bis fünf Wochen bis ca. Mitte/Ende April 2022 ihr "Freund mit gewissen Vorzügen" gewesen sei, ihr diese E-Mail gesendet habe. Denn sie sei sich zwar nicht zu hundert Prozent aber doch "recht sicher", nur ihm das Bild von sich im Bikini – das sie am 10. April 2022 aufgenommen habe – gesendet zu haben. Überdies deute die Schreibweise "nächschdmau" sowie die Tatsache, dass er ihr bereits früher vorgeworfen habe, ihn mit Chlamydien angesteckt zu haben, auf ihn.