Weiter führte sie aus, der E-Mail seien mehrere Bilder angehängt gewesen. Das erste Bild zeige einen "Frauenhintern", wobei auch ein Teil der Schamlippen erkennbar sei. Ob es sich um ein Foto von ihr handle, das gemacht worden sei, als sie geschlafen habe, wisse sie nicht. Das zweite Bild sei ein Foto von ihr im Bikini, das sie über Snapchat mit dem Titel "Chli gah sünnele uso" versendet habe. Das letzte Bild sei das auf der Webseite ihres Arbeitgebers abrufbare Profilbild von ihr. Sie habe den Verdacht, dass der Beschwerdeführer, der während vier bis fünf Wochen bis ca. Mitte/Ende April 2022 ihr "Freund mit gewissen Vorzügen" gewesen sei, ihr diese E-Mail gesendet habe.