Anlässlich der Strafanzeige vom 19. Dezember 2022 führte die Beschwerdeführerin aus, sie habe seit der Operation unterhalb der Narbe eine kleine Stelle, in welcher sie kein Gefühl mehr habe. Manchmal zwicke es dort auch, so als ob es einen elektrischen Schlag gegeben hätte. Den Daumen könne sie aber sonst normal bewegen (Polizeibericht vom 20. Dezember 2022, S. 2; Stellungnahme vom 4. April 2023, "Materielles" Abs. 2). Die Beschwerdeführerin kann den rechten Daumen gemäss ihren eigenen Ausführungen folglich normal biegen und verspürt lediglich geringe Schmerzen.