Stellungnahme vom 4. April 2023, "Formelles" Abs. 3). Die Beschwerdeführerin warf dem Beschuldigten zudem wiederholt lediglich ein (grob-)fahrlässiges Verhalten vor (Schreiben "Vorwurf" vom 19. Dezember 2022, S. 1: "fahrlässige/grobfahrlässige Körperverletzung"; Stellungnahme vom 4. April 2023, "Formelles", Abs. 2: "[…] ändert nichts daran, dass er an mir grobfahrlässig gehandelt hat"., "Materielles" Abs. 2: "Fehler passieren; aber dieser hätte durch eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Operation […] eindeutig vermieden werden können";