Erst auf Nachfrage gab er zu, dass sie Kollegen seien, wollte aber hierzu keine weiteren Aussagen machen. Der Fahrer selbst gab anlässlich seiner Einvernahme vom 18. Januar 2023 zu Protokoll, dass er den Beschwerdeführer seit vier bis fünf Jahren kenne, ihn phasenweise jeden zweiten oder dritten Tag sehen und er für ihn fahren oder ihm Essen besorgen würde (vgl. delegierte Einvernahme Auskunftsperson der Kantonspolizei Aargau vom 18. Januar 2023, Fragen 7, 15, 28, 33, 39). Der Fahrer selbst trug bei der Anhaltung am 18. Januar 2023 mehr als Fr. 1'400.00 auf sich.