Im Übrigen ist die Aussage, dass er 20 Gramm Kokain "bei D." kurz vor der Übergabe gekauft habe, wenig überzeugend. So wurden dem verdeckten Fahnder im Vorfeld 50 Gramm Kokain angeboten (vgl. Haftantrag, S. 2), auch bei der Hausdurchsuchung wurde noch weiteres Kokain gefunden. Dies deutet eher darauf hin, dass das Kokain von woanders stammt und er hinsichtlich der Herkunft des Kokains gelogen hat. Was den Fahrer anbelangt, ist der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg zuzustimmen, dass sich die Aussagen in gewissen Punkten nicht mit denjenigen des Beschwerdeführers decken.