Eine Kontaktaufnahme ist denn auch nicht nur per Mobiltelefon möglich, sondern kann beispielsweise auch persönlich o- der auf andere Weise erfolgen. Bei Freunden und Verwandten dürfte es auch nicht schwierig sein, sich deren Kontaktdaten wiederzubeschaffen und mittels neuem Mobiltelefon zu kommunizieren. Da der Beschwerdeführer (abgesehen vom Kokain) nicht angibt, woher er seine Drogen bezieht, ist nicht auszuschliessen, dass diese eventuell auch von Personen aus dem engeren Umfeld stammen oder diese mit ihm zusammen Handel betreiben. Im Übrigen ist die Aussage, dass er 20 Gramm Kokain "bei D." kurz vor der Übergabe gekauft habe, wenig überzeugend.