3.2.4. Dem Beschwerdeführer wird Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Den Handel mit Marihuana/Haschisch/Cannabis gibt er denn auch selbst zu, während er in Bezug auf das Kokain behauptet, es habe sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt (vgl. delegierte Einvernahme der Kantonspolizei Aargau vom 19. Januar 2023, Fragen 118–137). Bis zu seiner Verhaftung war er Administrator des bereits erwähnten aaa mit über 400 Abonnenten, über welchen die Betäubungsmittel angeboten wurden (vgl. Haftantrag, S. 2; Beschwerde, S. 4). Gemäss Beschwerdeführer verkaufe er seit drei Jahren Marihuana an Kollegen und Verwandte.