Die Kontaktaufnahme sei über bbb erfolgt. Dort sei die Kontaktaufnahme ohne Hinterlegung von Personendaten der Abnehmer möglich. Es sei daher technisch ausgeschlossen, dass irgendwelche Abnehmer ausfindig gemacht werden könnten. Ausserdem seien die Mobiltelefone sichergestellt worden, womit der Beschwerdeführer gar keine Möglichkeit habe, mit den Abnehmern in Kontakt zu treten. In Bezug auf allfällige Lieferanten könne überdies als notorisch gelten, dass sich diese von einem Abnehmer kaum jemals beeinflussen liessen. Somit sei nicht ersichtlich, inwiefern eine Kollusionsgefahr bestehen könnte. -6-