19.3 Gramm] nach einem ersten Schnelltest ein Reinheitsgehalt von 93.5% und bei den anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten 98.4 Gramm ein Reinheitsgehalt von 85% [vgl. Sachverhaltsbericht der Kantonspolizei des Kantons Aargau vom 20. Januar 2023, Seite 2 f.], womit nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung [ab 18 Gramm reinem Kokain; vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_134/2021 vom 20. Juni 2022 E. 1.3.3; BGE 145 IV 312 Regeste] eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegen dürfte) – gegeben.