Zusammengefasst verkaufte der Beschwerdeführer einem verdeckten Fahnder der Kantonspolizei Aargau am vereinbarten Treffpunkt am B. in Q. 20 Gramm Kokain gegen Fr. 1'300.00 und erklärte dem verdeckten Fahnder mündlich, weitere Verkäufe tätigen zu können. Anlässlich der Hausdurchsuchung wurden beim Beschwerdeführer rund 1.5 Kilogramm Marihuana/Haschisch/Cannabis, 98.4 Gramm Kokain, Bargeld in der Höhe von Fr. 1'750.00 und Fr. 17'200.00, eine Feinwaage, diverses Verpackungsmaterial und ein Te- leskop-Schlagstock sichergestellt.