In Bezug auf den Tatverdacht kann vorliegend im Wesentlichen auf den Haftantrag der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 20. Januar 2023, die Verfügung der Vorinstanz vom 21. Januar 2023 sowie den Amtsbericht Verdeckte Fahndung vom 18. Januar 2023 verwiesen werden. Zusammengefasst verkaufte der Beschwerdeführer einem verdeckten Fahnder der Kantonspolizei Aargau am vereinbarten Treffpunkt am B. in Q. 20 Gramm Kokain gegen Fr. 1'300.00 und erklärte dem verdeckten Fahnder mündlich, weitere Verkäufe tätigen zu können.