3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führte zur Begründung der Nichtanhandnahme der Strafsache zusammengefasst aus, dass der Beschwerdeführer beabsichtigt habe, als Teamleiter der [Gewerkschaft] mit drei weiteren Personen eine Baustellenkontrolle bei der D. AG vorzunehmen. Bei der Pforte sei dem Beschwerdeführer mitgeteilt worden, dass er keinen Zu- -6-