3. Alles unter o/e-Kostenfolge." 3.2. Die durch den Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Verfügung vom 17. Februar 2023 einverlangte Kostensicherheit von Fr. 1'000.00 leistete der Beschwerdeführer am 28. Februar 2023. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 6. März 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten: " 1. Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. -3- 2. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. 3. Unter Kostenfolgen." 3.4. Mit Beschwerdeantwort vom 10. März 2023 beantragte der Beschuldigte: