1. A. (fortan: Beschwerdeführer) beabsichtigte, am 29. November 2022 als Teamleiter der [Gewerkschaft] mit drei weiteren Personen die Besichtigung einer Baustelle auf dem Gelände der D. AG in [Ortschaft] durchzuführen. In diesem Zusammenhang warf der Beschwerdeführer dem Verwaltungsratspräsidenten und CEO der D. AG, B. (fortan: Beschuldigter), Nötigung vor, indem dieser ihm am 29. November 2022 keinen Zutritt auf das Gelände gewährte. Am 9. Dezember 2022 stellte die "[Gewerkschaft]" vertreten durch den Beschwerdeführer bei der Kantonspolizei Rheinfelden Strafantrag gegen den Beschuldigten.