5.2. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, der Beschuldigten 1 als Entschädigung für das Beschwerdeverfahren (SBK.2023.44) Fr. 2'196.45 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)