Bereits im Ergänzungsgutachten des Instituts H. vom 6. Januar 2023 wurde darauf hingewiesen, dass das zu untersuchende Material, welches dem Institut H. vorgelegt wurde, umfangreicher war als dasjenige, welches der graphologischen Untersuchung zugrunde lag. Die Unterlagen seien ihr lediglich in Kopie zur Verfügung gestanden und gemäss eigenen Angaben mehrfach vergrössert worden (Verfahrensakten, act. 633). Dennoch halte die Graphologin fest, dass ihr Befund "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" erstellt sei. Dabei müsse es sich um die höchste Aussagesicherheit handeln. Aufgrund der fehlenden Skala sei aber eine genaue Einordnung der Befundstufe nicht möglich.