Es wurden sowohl physikalisch-technische Untersuchungen durchgeführt als auch schriftvergleichende Analysen. Die Gutachterin gelangte hinsichtlich der analysierten Texteinträge zum Schluss, dass die Befunde der schriftvergleichenden Untersuchungen sehr stark dafür sprächen, dass die fraglichen Texteinträge (worunter sich auch das fragliche Testament vom 8. Juni 2018 befand, vgl. Verfahrensakten, act. 598) vom Verstorbenen stammten (vgl. Verfahrensakten, act. 615 f.). Hinsichtlich der Unterschriften würden die Untersuchungen stark dafür sprechen, dass die fraglichen Unterschriften - 19 -