Auf dieser sei das Kürzel "[…]" verzeichnet, so dass das Mandat vermutlich durch Rechtsanwalt und Notar K. geführt worden sei. Im Übrigen sei Fürsprecher und Notar Dr. iur. F. nicht in das Scheidungsverfahren des Verstorbenen involviert gewesen, es habe kein Zerwürfnis vorgelegen.