4.4.2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führt in der Beschwerdeantwort vom 20. Februar 2023 aus, dass umfangreiche Untersuchungshandlungen vorgenommen worden seien. Der Beschwerdeführer habe mit Mitteilung vom 19. Oktober 2022 die Gelegenheit erhalten, Beweisanträge zu stellen. Mit Ausnahme der Ergänzungen zum Gutachten habe er keine weiteren Beweisanträge gestellt. Dem Antrag auf Ergänzung des Gutachtens sei entsprochen worden. Das Ergänzungsgutachten habe aber keine Erkenntnisse zutage gefördert, die für einen anderen Ausgang des Verfahrens gesprochen hätten.