4.3.6. Während zunächst mit Parteimitteilung der Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg vom 8. Februar 2022 noch der Verfahrensabschluss bzw. der Erlass einer Einstellungsverfügung angekündigt und Frist zur Stellung allfälliger Beweisanträge gesetzt worden war, führte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg das Verfahren nach Eingang der Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 2. März 2022 sowie Einreichung eines zweiten graphologischen Gutachtens vom 21. Februar 2022 dennoch fort. Nach Einholung des Gutachtens zur Handschriftenuntersuchung vom 17. Oktober 2022 (amtliches Gutachten) beim Institut H. wurde dem Beschwerde-