5A_561/2018 vom 14. Dezember 2018 E. 2.3). Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz allein wegen der festgestellten Gehörsverletzung zu einem Leerlauf und einer unnötigen Verzögerung führt (Urteil des Bundesgerichts 5A_561/2018 vom 14. Dezember 2018 E. 2.3).