Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg bezeichnet den Beschwerdeführer in den angefochtenen Verfügungen zwar als Zivil- und Strafkläger. Inwiefern er sich tatsächlich bereits als Zivil- und Strafkläger konstituiert hat, ist jedoch nicht klar. Der Beschwerdeführer beantragte aber in der Strafanzeige die Bestrafung der Täter wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs. Damit hat er sich zumindest als Strafkläger konstituiert. Aufgrund der Tatsache, dass er im fraglichen Testament auf den Pflichtteil gesetzt wurde, besteht auch die Möglichkeit, dass er einen finanziellen Nachteil erlitten hat und ihm Zivilansprüche zustehen.