3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 20. Januar 2023 zugestellten Einstellungsverfügungen am 30. Januar 2023 zwei (gleichlautende) Beschwerden mit den folgenden Anträgen: "1. Die angefochtenen Einstellungsverfügungen vom 16. Januar 2023 seien aufzuheben. 2. Das Verfahren sei einer anderen Staatsanwaltschaft im Kanton Aargau zur Fortführung der Untersuchung zu übertragen. 3. Eventualiter sei die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg anzuweisen, die Untersuchung fortzuführen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates Aargau."