2. 2.1. Hinsichtlich der Beschuldigten 1 erliess die Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg am 16. Januar 2023 die folgende Einstellungsverfügung: "1. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wegen Betrug und Urkundenfälschung wird eingestellt (Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO). 2. In der Einstellungsverfügung werden keine Zivilklagen behandelt. Der Privatklägerschaft steht nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung der Zivilweg offen (Art. 320 Abs. 3 StPO). 3. Die Verfahrenskosten von CHF 7'095.00 (Gutachten) trägt der Kanton (Art. 423 Abs. 1 StPO).