Die Vergleichsanalyse habe ergeben, dass die beiden Testamente mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" von verschiedenen Urhebern verfasst worden seien (vgl. Verfahrensakten, act. 320). Allerdings ist kaum nachvollziehbar, welche Methodik dabei angewandt wurde und wie die Graphologin zu ihren Schlussfolgerungen gelangte. Entsprechende Hinweise fehlen gänzlich. Bereits im Ergänzungsgutachten des Instituts H. vom 6. Januar 2023 wurde darauf hingewiesen, dass das zu untersuchende Material, welches dem Institut H. vorgelegt wurde, umfangreicher war als dasjenige, welches der graphologischen Untersuchung zugrunde lag.