(XU1.1−XU1.10) vom Verstorbenen stammten (vgl. Verfahrensakten, act. 616). Hinsichtlich der Texteinträge (XT1.2−XT1.9) würden sich viele Übereinstimmungen finden (vgl. Verfahrensakten, act. 614−616). Es gebe zwar auch Formunterschiede, welche verschiedene Varianten einiger Buchstaben beträfen. Allerdings handle es sich bei den fraglichen Einträgen um teils lange Texte, welche in sich und zu den übrigen fraglichen Einträgen stimmig und homogen gestaltet wirkten. Dass eine potentielle, möglicherweise auch unbekannte Fälschungsurheberschaft derart umfangreiche Einträge unter dynamischer Ausführung formgetreu wiedergeben könnte, sei als kaum plausibel einzustufen.