Als Basis für das Gutachten des Instituts H. dienten verschiedene Dokumente, die nachweislich durch den Verstorbenen verfasst wurden. Des Weiteren wurden Handschriftenproben der Beschuldigten 1, der Beschuldigten 2, des Beschwerdeführers und von L. eingeholt. Es wurden sowohl physikalisch-technische Untersuchungen durchgeführt als auch schriftvergleichende Analysen.