Sie habe Anklage zu erheben und diesen Entscheid dem Gericht zu überlassen. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg habe einen direkten Beweis bezüglich der Täterschaft verunmöglicht, indem sie Beweismittel vor Abschluss des Verfahrens zurückgegeben und auf die Erhebung weiterer Beweismittel wie die Befragung von Zeugen verzichtet habe. Der Beweis sei jedoch auch indirekt möglich. So habe schliesslich die Beschuldigte 1 das Testament persönlich beim Gericht abgegeben, weshalb sie auch wissen müsse, wie es zustande gekommen sei.