Dies habe aber die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg zu verantworten, da die Graphologin nicht mit den Originalakten bedient worden sei. Hätte sie diese gehabt, wäre sie vielleicht zu weiteren Erkenntnissen gelangt. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg sei nie der Frage nachgegangen, weshalb Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. E. am 10. Juli 2018 ein ähnliches Testament für den Verstorbenen verfasst habe, der Verstorbene sich dann aber geweigert habe, dieses zu unterzeichnen und die Rechnung von Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. E. zu bezahlen.