Der Graphologin sei das Gutachten vom 17. Oktober 2022 wie auch das Ergänzungsgutachten vom 6. Januar 2023 nie zur Stellungnahme zugestellt worden. Es brauche jedoch eine aufmerksame Betrachtung und Analyse der Gutachten, bevor man darüber befinden könne, ob ein Verfahren einzustellen sei oder ob die Beweislage noch zu wenig klar sei und nicht allenfalls eine Oberexpertise einzuholen wäre. Zwar sei es zutreffend, dass die Graphologin nur über Dokumente in Kopieform verfügt habe. Dies habe aber die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg zu verantworten, da die Graphologin nicht mit den Originalakten bedient worden sei.