5D_74/2019 vom 29. Mai 2019 E. 4.2; 5A_561/2018 vom 14. Dezember 2018 E. 2.3). 4.3.6. Während zunächst mit Parteimitteilung der Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg vom 8. Februar 2022 noch der Verfahrensabschluss bzw. der Erlass einer Einstellungsverfügung angekündigt und Frist zur Stellung allfälliger Beweisanträge gesetzt worden war, führte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg das Verfahren nach Eingang der Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 2. März 2022 sowie Einreichung eines zweiten graphologischen Gutachtens vom 21. Februar 2022 dennoch fort.