4.3. 4.3.1. Der Beschwerdeführer rügt zunächst eine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg habe das Ergänzungsgutachten des Instituts H. am 11. Januar 2023 versandt. Dieses sei erst am 16. Januar 2023 bei ihm eingetroffen. Gleichentags habe die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg das Verfahren eingestellt, ohne ihm eine Frist zur Stellungnahme anzusetzen.