Diesem sei zu entnehmen, dass das Testament vom 22. März 2017 durch den Verstorbenen verfasst worden sei. Das Testament vom 8. Juni 2018 sei aber gemäss dem graphologischen Gutachten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht durch den Verstorbenen selbst verfasst worden. Daraufhin seien eine Strafuntersuchung eröffnet sowie Hausdurchsuchungen und Einvernahmen angeordnet worden. Aufgrund der Sicherstellungen habe kein Tatverdacht erhärtet werden können. So sei am 10. Juli 2018 von Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. E. ein Testamentsentwurf verfasst worden, der mit dem eigenhändigen Testament des Verstorbenen vom 8. Juni 2018 stimmig sei.