erst neuere Vorfälle den Ausstand begründet hätten. Wie es sich damit verhält, kann letztlich offenbleiben, da das Ausstandsgesuch ohnehin unbegründet ist. Der fallführende Staatsanwalt hat umfangreiche Ermittlungshandlungen getätigt. So wurden bei den Beschuldigten Hausdurchsuchungen durchgeführt und sie wurden einvernommen (Verfahrensakten, act. 4−9; 19 ff.; 210 ff. und 227 ff.). Zudem sind Festnahmen erfolgt (Verfahrensakten, act. 10−13; 145 ff.; 150 ff.). Des Weiteren wurden ein Handschriftengutachten und ein Ergänzungsgutachten beim Institut H., Frau I., Expertin Handschriften, (fortan: Gutachterin) eingeholt.